AGB

Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von YOND erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Bestellung der Mietobjekte oder Dienstleistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Mietbedingungen des Käufers wird bereits hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch YOND schriftlich bestätigt werden.

Angebot und Reservation
Die Angebote von YOND in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Dienstleistungen
sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch YOND verbindlich. Die Reservation des 
Mietmaterials erfolgt nach Eingang des
unterzeichneten Mietvertrages.

Mietdauer
Die Mietdauer richtet sich nach der Mietvereinbarung, beträgt aber mindestens einen Tag.

Preise
Die Preise der Objekte definieren sich nach Seltenheit, Mietdauer, Einsatz und Anzahl. Bei Einrichtungskonzepten ist im weiteren
der Leistungsumfang (Konzeption/Montage) massgebend. Dieser wird zum Zeitpunkt der Offerte 
fixiert. Die Preise verstehen sich,
falls nichts anderes vereinbart, exkl. Transportkosten, exkl. 8% MwSt.

Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe
bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch YOND steht unter dem Vorbehalt der gemeinsamen 
Absprache mit dem Kunden.

Annahmeverzug
Wenn der Mieter zum Zeitpunkt der Übergabe die Annahme der Mietgegenstände verweigert oder erklärt, die Gegenstände nicht
gemäss Mietvereinbarung abnehmen zu wollen, kann YOND die Erfüllung des Vertrages verweigern 
und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. YOND ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise 
entweder 25% des vereinbarten Mietpreises oder
den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu 
fordern.

Übernahme und Lieferung
Sichtbare Mängel müssen sofort bei Erhalt, verdeckte innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt der Mietgegenstände YOND schriftlich
angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder 
schlechte Verpackung sind sofort
nach Erhalt der Gegenstände anzumelden.

Eigentum
Die Mietobjekte bleiben Eigentum von YOND.

Haftung
Der Mieter übernimmt die Haftung für die Mietobjekte vom Zeitpunkt des Empfanges bis zum Zeitpunkt der Rückgabe, er haftet
in vollem Umfang für alle Schäden. YOND weist jede Art von Haftung für Ausfälle der Gegenstände 
während des Gebrauchs ab.
Das Mietmaterial darf nicht der Witterung ausgesetzt werden. Nicht retourniertes, 
beschädigtes oder verschmutztes Mietmaterial
wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Über evtl. Schäden oder Störungen am Material muss spätestens bei der Rückgabe Meldung
an YOND erfolgen. Der Vermieter hat 
das Recht, den Mieter für nicht gemeldete Beschädigung bis zu 5 Tagen nach Rückgabe
des Materials haftbar 
zu machen. Das Mietmaterial muss gereinigt zurückgebracht werden.

Gewährleistung
Soweit YOND keine weiteren Angaben bezüglich Zustand der Gegenstände kommuniziert, gewährleistet YOND, dass sich die
Objekte in einem guten Zustand befinden. Durch das Unterzeichnen des Lieferscheines bestätigt 
der Mieter, das Mietmaterial in
einwandfreiem Zustand erhalten zu haben. Jede Art von Änderungen am Material 
durch den Mieter ist untersagt. Für Schäden
am Mietmaterial durch Netzstörungen und –unterbrüchen haftet der 
Mieter.

Annulation
Bei einer allfälligen Annulation 5 Tage vor Mietbeginn ist eine Kostenbeteiligung von 50%, bei einer späteren Annulation eine
Kostenbeteiligung von 75% des Gesamtmietbetrages zu übernehmen. Ab Beginn der Mietdauer 
wird der volle Mietbetrag verrechnet.

Montage / Installation
Die im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung vereinbarte Montage, wird je nach Situation durch YOND oder einen durch
YOND beauftragten Elektromonteur getätigt. Ist die Montage Bestandteil der Dienstleistungsvereinbarung, 
so werden die
Montagekosten von YOND getragen. Ansonsten gehen sie zu Lasten des Mieters.

Zahlung
Sofern nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Bezahlung der Miete bar bei Lieferung des Mietmaterials.

Versicherung
Die Versicherung der Mietobjekte während der Mietdauer gegen alle Risikos ist Sache des Mieters.

Gerichtsstand
Bern ist ausschliesslicher Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

 

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